kurz & klar: 18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?
Gemeinsam mit dem bvkm und der Epilepsieberatung Schwaben Allgäu durch den Paragrafen-Dschungel
Am 18. Geburtstag werden Menschen in Deutschland volljährig. Ab diesem Zeitpunkt haben sie grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Auch endet das Sorgerecht der Eltern. Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung? Ist jetzt eine rechtliche Betreuung erforderlich und wer kommt nun für den Lebensunterhalt auf? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander. Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch auf einen Plausch bei einem Getränk. Wir freuen uns über neue und bekannte Gesichter!
ZIELGRUPPE
Eltern von Kindern mit Behinderung und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.
REFERENTIN
Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
PROGRAMM
Ankommen vor Ort
Begrüßung und Vorstellung Online-Vortrag: 18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit? Pause Fragerunde und Austausch Gemütliches Ausklingen des Abends Ende |
Ort
Centrum Viva, Immenstädter Straße 27 (grünes Haus) in 87435 Kempten: Multifunktionsraum
Kosten:
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung
Per Mail an b.eberle@kb-allgaeu.de
Anmeldeschluss: 25.3.
Maximal 12 Teilnehmer, minimal 5 Teilnehmer
Kontakt
Epilepsieberatung Schwaben Allgäu
Barbara Eberle, Immenstädter Straße 27
87435 Kempten
Tel: 0831/51239181
AUSBLICK:
- Mai 2025: Lebensunterhalt für voll Erwerbsgeminderte – Die Leistungen der Grundsicherung
- 30. September 2025: Hilfsmittel & Co. – Die Leistungen der Krankenversicherung