Die Körperbehinderte Allgäu verfolgt die Situation rund um die Ausbreitung der Infektionen mit dem Corona-Virus (Covid-19) in der Region aufmerksam und steht hierzu im engen Kontakt zu den zuständigen Behörden. Unsere oberste Priorität ist die bestmögliche Versorgung der uns anvertrauten Menschen mit Behinderungen, die auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Der Schutz ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeitenden steht für uns an erster Stelle.

Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung der Körperbehinderten Allgäu einen Krisenstab gebildet, der dafür Sorge trägt, schnell und zuverlässig über Veränderungen in der Betreuung zu informieren. Betreute, Angehörige und Mitarbeitende erhalten über die jeweiligen Abteilungsleiter Auskunft.

Zudem haben wir unsere bereits sehr hohen Hygienestandards weiter intensiviert.

Ab 13.03.2020 gelten auf Anordnung der Behörden folgende verschärfte Auflagen:

  • Um einer schnellen Verbreitung des Corona-Virus in unserer Region weiter entgegenzuwirken und die Gesundheit unserer Menschen mit Behinderung und unserer Mitarbeitenden zu sichern, möchten wir Sie bitten, derzeit von allen nicht dringend notwendigen Besuchen in den Einrichtungen der Körperbehinderten Allgäu abzusehen.
  • Aufgrund der bayernweiten Schul- und Tagesstätten-Schließung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bleiben auch die Astrid Lindgren Schule und die Kita Schwalbennest der Körperbehinderten Allgäu vom 16.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.
  • Eine Notbetreuung für Kinder bis zur 6. Klasse können nur Eltern in Anspruch nehmen, die in gesellschaftskritischen Berufen (Pflegeberufe, Polizei, Feuerwehr, infrastrukturrelevante Berufe) tätig sind.
  • In der Kurzzeitpflege der Körperbehinderten Allgäu werden bis 19.04.2020 keine neuen Gäste aufgenommen.
  • In allen anderen Bereichen finden die Betreuung und Behandlungen derzeit wie gewohnt statt.

Über neue Bewertungen der Lage sowie über mögliche weitere Maßnahmen durch uns oder die zuständigen Behörden werden Sie die zuständigen Abteilungsleitungen umgehend informieren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Websites der Stadt Kempten und des Landratsamtes Oberallgäu.