Der von der Bayerischen Staatsregierung ausgerufene Katastrophenfall und die damit einhergehenden Schließungen von Schulen, Tagesstätten, Therapiepraxen und Einrichtungen der Behindertenhilfe gelten zunächst bis 19.04.2020.

Die Körperbehinderte Allgäu bereitet derzeit Maßnahmen vor, um im Falle einer Verlängerung des Ausnahmezustands auf die für ihre Einrichtungen geltenden Einschränkungen vorbereitet zu sein und schnell reagieren zu können. Hierfür haben sich die Geschäftsführung und der Betriebsrat der Körperbehinderte Allgäu auf eine Betriebsvereinbarung verständigt, die unter anderem Regelungen einer möglichen Kurzarbeit beinhaltet. Die Regelung zur Kurzarbeit tritt nur bei anhaltenden Maßnahmen durch die Behörden nach dem 19.04.2020 in Kraft.

Die Betriebsvereinbarung kann in den Abteilungen eingesehen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Ihrer Abteilungsleitung.

Vielen Dank für Ihre Flexibilität, Ihr Engagement, Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis!