Sie möchten helfen?

Jede Hilfe zählt…

Viele Menschen wollen etwas an andere Menschen weitergeben, etwas für andere Menschen tun. Zum Beispiel indem sie sich persönlich für Menschen mit Behinderung einbringen oder indem sie ein Projekt finanziell fördern.

Dank der vielen freiwilligen Helfer und Spender geht es vielen behinderten Menschen besser als es ihnen sonst ginge. Denn die öffentliche Finanzierung ist in vielen Fällen auf ein Minimum beschränkt.

Neue Initiativen und besondere Ereignisse können oft nur mit Ihrer privaten Hilfe realisiert werden. Ganz viele Wünsche der Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, konnten wir in all den Jahren so immer wieder in die Tat umsetzen.

 

Vielen Dank dafür!

Unsere Konten

Verein für Körperbehinderte Allgäu e.V.
Sparkasse Allgäu
IBAN: DE59 7335 0000 0310 0001 61
BIC: BYLADEM1ALG Stiftung für

Körperbehinderte Allgäu
Sparkasse Allgäu
IBAN: DE05 7335 0000 0610 2331 08
BIC: BYLADEM1ALG

Spendenkonto des ALLGÄU ART Projektes:
Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG
IBAN: DE79 7336 9920 0000 8341 57
BIC: GENODEF1SFO

Wie auch Sie helfen können…

Freiwillige Mitarbeit

Menschen mit und ohne Behinderung führen wir bei vielen Gelegenheiten zusammen, wir leben und fördern Inklusion. Dazu gehört auch unsere Teilnahme am Kemptener Laufsporttag im Frühjahr, bei dem seit vielen Jahren der Lions Club Kempten Buchenberg mit vielen Helfern vielen Bewohnern unserer Wohngruppen eine riesige Freude bereiten!

Spendenprojekte

Die Kita Schwalbennest in Kempten Thingers betreut 42 Kinder mit und ohne Behinderung, die ganz selbstverständlich und spielerisch von klein auf das Miteinander erlernen. Für den Außenbereich im Garten konnte mithilfe einer großzügigen Spende der Familie Rauch-Stiftung ein neues Rollstuhltrampolin angeschafft werden, auf dem Kinder mit und ohne Rollstuhl einen riesigen Spaß haben!

Testamente

Nachdem Dr. Peter Landwehr und seine Frau Ulrike in hohem Alter verstorben waren, haben sie im Testament dem Verein für Körperbehinderte einen nennenswerten Geldbetrag vererbt und damit ermöglicht, in 2009 ein neues Wohnhaus für Menschen mit Behinderung in Kempten zu erbauen. Heute haben dort 14 Erwachsene ihr glückliches Zuhause.

Will man zu Lebzeiten oder über den eigenen Tod hinaus etwas Gutes für Menschen mit Behinderung tun, können großzügige Schenkungen oder Vermächtnisse auch großes und dauerhaftes bewirken. Grundsätzlich hat man sehr freie Gestaltungsmöglichkeiten, wie man sich selbst, seine eigene Familie und womöglich auch eine gemeinnützige Einrichtung ideal absichern und fördern kann. Eigene Gestaltungen können jederzeit aufgehoben oder geändert werden. Trifft man hingegen keine eigene Regelung und verzichtet zum Beispiel auf ein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge mit ihren steuerlichen Bedingungen.

Möglichkeiten für eigene Gestaltungen sind das Behindertentestament, das zuerst das eigene behinderte Kind absichert und erst anschließend eine gemeinnützige Einrichtung (erbschaftssteuerfrei) bedenkt. Oder das Vererben von Ansprüchen aus Lebensversicherungen, womöglich prozentual aufgeteilt. Oder die Zustiftung einer Immobilie an eine bestehende Stiftung wie die der Körperbehinderten Allgäu, wodurch das Vermögen „auf ewig“ erhalten bleibt und zum Beispiel die Mieterträge Menschen mit Behinderung zugutekommen.

Sprechen Sie uns an, gerne führen wir mit Ihnen ein erstes Gespräch und vermitteln den Kontakt zu Fachanwälten und Notaren.