Vortrag-Workshop Epilepsie: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer nicht mehr handlungsfähig ist, braucht laut BGB § 1896,1 jemanden, der für ihn entscheidet. Die Bevollmächtigten müssen vorab in einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht schriftlich benannt werden. Haben Sie das geregelt?

Referent: R. Wirth (Zert. Altersberater im Ehrenamt)
Wann: Mittwoch, 12.02.2025, von 14:30 – 16:30 Uhr
Wo: Café Brommler, Buxacher Straße 16, Memmingen

Anmeldung bei der Epilepsieberatung Schwaben-Allgäu unter:

Barbara Eberle
Körperbehinderte Allgäu, Immenstädter Str. 27, 87435 Kempten
0831 – 51239181

Ulrike Titze
SPZ-Klinikum, Bismarckstr. 23, 87700 Memmingen
08331 – 702600

Die Veranstaltung ist beendet.

Datum

12 Feb. 2025
Vorbei!

Uhrzeit

14:30 - 16:30

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Veranstaltungsort

Café Brommler
Café Brommler, Buxacher Straße 16, 87700 Memmingen 
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